Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen / Begriffsbestimmungen
Diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen – insbesondere für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote – der Sanitätshaus Curavo GmbH (Verkäufer). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch dann, wenn sich der Vertragspartner auf widersprechende und / oder ergänzende Bedingungen beruft und / oder der Käufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsabschluss
Alle Angebote (z.B. in Prospekten, Katalogen, Anzeigen, Internet etc. enthaltene Angebote) sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Käufers annimmt.
§ 3 Liefer- und Leistungszeit
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Käufer angegebene Anschrift. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich schriftlich
zugesagt wurde.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen
Untergangs auf den Käufer über.
Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insb. Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag
zurückzutreten. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück zu treten.
§ 4 Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften oder Fernabsatzverträgen
Sofern der Kunde Verbraucher ist, kann er – soweit ein Haustürgeschäft bzw. ein sog. Fernabsatzvertrag vorliegt – den mit dem Verkäufer geschlossenen Vertrag schriftlich oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei
Wochen nach Abschluss des Vertrages widerrufen.
Bis zu einem Warenwert von 40,00 Euro sind die Kosten der Rücksendung vom Kunden zu tragen; bei einem darüber hinaus gehenden Warenwert trägt der Verkäufer die Kosten. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, unfreie
Warenrücksendungen anzunehmen.
Ein Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für
eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten wurde, sowie für steril verpackte Waren, die vom Kunden geöffnet wurden.
§ 5 Preise / Zahlungsbedingungen
Für die Berechnung sind die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise und Konditionen des Verkäufers maßgeblich. Die Rechnungen des Verkäufers sind spätestens 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
Der Käufer darf über Vorbehaltsware nicht verfügen.
Bei Zugriffen Dritter – insb. Gerichtsvollzieher oder Insolvenzverwalter – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit dieser seine
Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insb. bei Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurück zu treten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
§ 7 Gewährleistung und sonstige Haftung
Ist die gekaufte Ware mangelhaft, so hat der Käufer gegen den Verkäufer lediglich ein Recht auf Nacherfüllung. Mehrfache Nacherfüllung ist zulässig. Schlägt zweifach die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl
den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
Die Gewährleistung gegenüber einem Unternehmer beträgt 12 Monate.
Offensichtliche Mängel muss der Verbraucher innerhalb von 2 Wochen ab Erhalt der Ware dem Verkäufer melden. Dahingegen sind Unternehmer verpflichtet, die erhaltene Ware unverzüglich zu untersuchen und – falls erforderlich –
zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Mängelanzeige, so sind die Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer ausgeschlossen.
Werden Gebrauchs-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Produktherstellers und / oder des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die
nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung und Haftung des Verkäufers für einen hieraus entstandenen Mangel / Schaden.
Eine Haftung für normale Abnutzung oder aber für Mängel, die an Produkten nach Überschreiten der gemäß Gebrauchsanweisung vorgegebenen Haltbarkeits- / Verwendungsdauer auftreten, ist ausgeschlossen.
Ersatzansprüche jeglicher Art außerhalb der Gewährleistung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurde und es sich nicht um einen Schaden an Leben, Körper und Gesundheit handelt.
§ 8 Umtausch / Rücknahme außerhalb der Gewährleistung
Sämtliche vom Verkäufer gelieferten Produkte sind außerhalb des Gewährleistungsrechts von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Eine Rücksendung der Ware ist
gestattet, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung des Verkäufers vorliegt und die Rücksendung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware frachtfrei in der Originalverpackung, unbeschädigt und in hygienisch
einwandfreien Zustand erfolgt.
Eine Rücknahme der Ware ist nur gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes (maximal 100,00 Euro) möglich.
Ergibt eine Überprüfung der Warenrücksendung, dass die oben genannten Rücknahmebedingungen erfüllt sind, so erstellt der Verkäufer über den Rechnungsbetrag der Warenrücksendung abzüglich Bearbeitungsgebühr eine Gutschrift.
Der Gutschriftbetrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und kann bei späteren Zahlungen vom Kunden in Abzug gebracht werden.
Sonderanfertigungen, sterile Ware und Hygieneartikel (insbesondere Artikel mit direktem Körperkontakt) bleiben von der Rücknahme generell ausgeschlossen.
§ 9 Abtretungsverbot / Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine aus einem Rechtsgeschäft mit dem Verkäufer resultierenden Ansprüche abzutreten. Der Kunde ist zur Aufrechnung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung.
§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Kunde gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer oder um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, so ist Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung Rödermark und ausschließlicher Gerichtsstand Offenbach am Main.